Das Büro für Landschaft & Service erstellt Kulturlandschaftskataster. Anliegen sind der Schutz und die Wertschätzung der uns umgebenden Landschaft. Hierbei wird ein neuer Weg beschritten, der Tourismus, Landwirtschaft und Naturschutz zusammen bringt. Projektbegleitende Arbeitsgruppen garantieren den Gemeinden und Kreisen als Auftraggeber ein umfangreiches Mitsprache- und -planungsrecht.
Historische Kulturlandschaftselemente sind nach § 2 BNatSchG sowie § 1 (2) DSchG geschützt und unterliegen dem Erhaltungsauftrag.
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Das Büro für Landschaft & Service übernimmt Gutachten gemäß Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW II A1-901.34 und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz III-7-611.40.10.01 vom 26.03.2004.
· Vorschläge für die Tourismusplanung unter Einbeziehung kulturlandschaftlicher Forschungen · Entwicklung von kulturlandschaftlichen Rad- oder Wanderführern bzw. kulturlandschaftlichen Lehrpfaden (Routenplanung, Begleitheft, Textredaktion für Tafeln und Heft, Bebilderung) · Erstellung von Regionalbiographien – zur Schaffung bzw. Stärkung der Identifikation der vor Ort lebenden Menschen mit ihrer Region sowie für den Tourismus · Beurteilung der vorhandenen Kulturlandschaftselemente hinsichtlich o Seltenheit o Bedeutung (regional, national) o Zusammenspiel mit anderen Fachbereichen o Erhalt/Schutz, Pflege, Entwicklung o Entwicklungspotenzial · Vorschläge für die Berücksichtigung kulturlandschaftlicher Elemente bei Planungsvorhaben auf den verschiedenen Ebenen · Ökologische Gutachten · Projektleitung und Projektbegleitung im kulturlandschaftlichen Bereich |