... UNESCO-Welterbe!

Die UNESCO-Welterbekonvention gründet auf der „Übereinkunft zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ (World Heritage Convention), welche im November 1972 von der 17. Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet wurde und 1976 in Kraft trat. Bis 2004 haben 178 Staaten die Konvention unterzeichnet, Deutschland ist von Beginn an Mitgliedsstaat.

Sowohl Kultur- als auch Naturstätten können zum UNESCO Welterbe erklärt werden; seit 1992 auch Kulturlandschaften.

Das Büro für Landschaft & Service berät kompetent bei der Analyse, Vorbereitung und Durchführung einer Nominierung von Naturerbestätten und Kulturlandschaften.

Naturerbestätten ...

  • Müssen die Kriterien „Outstanding Universal Value“ (Herausragender Weltweiter Wert) und „Integrity“ (Unversehrtheit) erfüllen.
  • In Deutschland gibt es mit der Grube Messel und seit 2009 dem Wattenmeer zur Zeit zwei Weltnaturerbestätten.

 

Kulturlandschaften ...

  • Müssen die Kriterien „Outstanding Universal Value“ und „Authencity“ (Echtheit) erfüllen.
  • Das Mittelrheintal und der Muskauer Park sind Beispiele für deutsche eingeschriebene Kulturlandschaften. Das Elbetal bei Dresden wurde 2009 aus der Liste wieder ausgetragen!

Nominierungsprozess ...

 

Der Nominierungsprozess ist in den Operational Guidelines der UNESCO festgeschrieben.

Das Büro für Landschaft & Service unterstützt und berät während des Nominierungsprozesses

  • Analyse der Kriterien: Outstanding Universal Value, Integrity, Authencity
  • internationale Vergleichsstudien
  • Expertenhearings
  • Begleitung während des gesamten Nominierungsprozesses zur Erstellung der Unterlagen

Grundlage für eine erfolgreiche Bewerbung sind

  • ein vollständiges und ansprechendes Nominierungsdossier sowie
  • die Erfüllung der UNESCO-Kriterien.

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