Die UNESCO-Welterbekonvention gründet auf der „Übereinkunft zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ (World Heritage Convention), welche im November 1972 von der 17. Generalkonferenz der UNESCO verabschiedet wurde und 1976 in Kraft trat. Bis 2004 haben 178 Staaten die Konvention unterzeichnet, Deutschland ist von Beginn an Mitgliedsstaat.
Sowohl Kultur- als auch Naturstätten können zum UNESCO Welterbe erklärt werden; seit 1992 auch Kulturlandschaften.
Das Büro für Landschaft & Service berät kompetent bei der Analyse, Vorbereitung und Durchführung einer Nominierung von Naturerbestätten und Kulturlandschaften.
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Der Nominierungsprozess ist in den Operational Guidelines der UNESCO festgeschrieben. Das Büro für Landschaft & Service unterstützt und berät während des Nominierungsprozesses
Grundlage für eine erfolgreiche Bewerbung sind
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